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Kontakt zur Kanzlei Rinker

Schildern Sie uns Ihre Situation – absolut vertraulich. Wir melden uns unverzüglich nach Eingang Ihrer Anfrage. Im Notfall: Sofort anrufen – 24/7.

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Wir melden uns unverzüglich nach Eingang Ihrer Anfrage zurück.

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So erreichen Sie uns

Wählen Sie den für Sie bequemsten Weg. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

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24/7 Notruf – Bei Festnahme und Durchsuchung sofort anrufen
+49 170 2365594
Rund um die Uhr – auch nachts, Wochenende & Feiertage
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Büro Berlin
+49 30 700 169 4000
Mo–So: 24/7
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E-Mail
info@kanzlei-rinker.de
Unverzügliche Antwort nach Eingang (Mo–Fr)
📍
Kanzlei Berlin-Charlottenburg
Wilmersdorfer Str. 145/146
10585 Berlin
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Videoberatung
Mandantenberatung per ZOOM

Anfahrt Kanzlei

🚇 Anreise mit ÖPNV

U-Bahn U2/U7 Haltestelle Bismarckstr.
S-Bahn S3/S5/S7/S9: Charlottenburg (5 Min. Fußweg)
Bus M45/X34: Wilmersdorfer Str./Kantstr.

Schnelle Antworten

Häufige Fragen zum Erstkontakt

Wie schnell meldet sich die Kanzlei Rinker nach meiner Anfrage? +

Bei Notfällen (Festnahme, Durchsuchung) erreichen Sie die Kanzlei Rinker sofort unter +49 170 2365594 – dieser Notruf ist 24/7 besetzt. Für schriftliche Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail meldet sich die Kanzlei Rinker unverzüglich nach Eingang Ihrer Anfrage zurück (Mo-Fr 09:00 – 20:00 Uhr). Außerhalb der Bürozeiten antworten wir am nächsten Morgen.

Ist die Erstberatung kostenlos? +

Die Erstberatung kostet pauschal 225 Euro. Bei einer anschließenden Beauftragung wird dieser Betrag auf die weiteren Kosten angerechnet. Diese Investition lohnt sich: Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und einen klaren Fahrplan für Ihre Verteidigung. In vielen Fällen lässt sich bereits in der Erstberatung die Weiche für ein erfolgreiches Verfahren stellen.

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen? +

Nein, ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich. Wir bieten Videoberatungen per Zoom an. So können wir Sie auch dann beraten, wenn Sie in einer anderen Stadt leben oder aus anderen Gründen nicht nach Berlin kommen können. Bei laufenden Verfahren ist ein persönliches Treffen jedoch empfehlenswert.

Was soll ich beim ersten Anruf sagen? +

Nennen Sie uns kurz: 1) Was ist passiert? (z.B. "Ich wurde verhaftet", "Ich habe eine Vorladung erhalten", „Ich habe einen Strafbefehl erhalten“, "Es gab eine Hausdurchsuchung"). 2) Wann ist das passiert? 3) Um welches Delikt geht es (soweit bekannt)? Das reicht für den Anfang. Den Rest besprechen wir im Gespräch. Wichtig: Machen Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter KEINE Aussage, bevor wir gesprochen haben.