Spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich die Verbreitung von Falschmeldungen im Internet massiv beschleunigt. Ob vermeintliche Enthüllungen, manipulierte Statistiken oder erfundene Zitate – Fake News verbreiten sich in sozialen Netzwerken oft schneller als jede Richtigstellung. Was viele nicht wissen: Wer Falschbehauptungen über andere Personen aufstellt oder verbreitet, kann sich damit strafbar machen. Immer häufiger flattern deshalb Anzeigen wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung ins Haus – ausgelöst durch einen geteilten Beitrag oder einen eigenen Kommentar.
Welche Straftatbestände drohen bei Falschbehauptungen?
Das Strafgesetzbuch schützt die persönliche Ehre jedes Einzelnen. Wer über eine andere Person unwahre, ehrenrührige Tatsachen behauptet oder verbreitet, bewegt sich schnell im Bereich strafbarer Ehrdelikte:
- § 186 StGB – Üble Nachrede: Behauptung oder Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache, deren Wahrheit nicht erweislich ist
- § 187 StGB – Verleumdung: Wissentlich falsche, ehrenrührige Behauptung – mit deutlich höherem Strafrahmen als die üble Nachrede
- § 185 StGB – Beleidigung: Herabwürdigende Werturteile über eine Person
- § 130 StGB – Volksverhetzung: Bei Falschmeldungen, die zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen aufstacheln
Entscheidend ist dabei stets die Unterscheidung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einem bloßen Werturteil. Nur unwahre Tatsachenbehauptungen können üble Nachrede oder Verleumdung darstellen; reine Meinungsäußerungen fallen grundsätzlich unter den Schutz der Meinungsfreiheit, selbst wenn sie scharf oder unangenehm formuliert sind.
Reicht bloßes Teilen für eine Strafbarkeit?
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, nur wer eine Falschmeldung selbst erfindet, mache sich strafbar. Tatsächlich kann bereits das Teilen, Weiterleiten oder Kommentieren eines fremden Beitrags strafrechtlich relevant sein – insbesondere dann, wenn durch die eigene Kommentierung der ehrenrührige Inhalt bekräftigt oder zu eigen gemacht wird. Wer eine Falschbehauptung kommentarlos teilt, wird rechtlich anders behandelt als jemand, der sie ausdrücklich unterstützt oder zusätzlich zuspitzt.
Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
Neben dem Strafverfahren drohen bei Falschbehauptungen häufig parallel zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen – etwa auf Unterlassung, Widerruf oder Schadensersatz. Diese beiden Ebenen sind strikt zu trennen und erfordern jeweils eigene Verteidigungsstrategien. Wer sich vorschnell zivilrechtlich äußert oder eine Unterlassungserklärung unterschreibt, kann damit ungewollt Tatsachen für das parallel laufende Strafverfahren schaffen.
Wie sollten Sie reagieren, wenn Ihnen die Verbreitung von Fake News vorgeworfen wird?
Erhalten Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder ein anwaltliches Abmahnschreiben wegen eines geteilten oder verfassten Beitrags, sollten Sie keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Ob tatsächlich eine strafbare Tatsachenbehauptung vorliegt oder es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, ist eine komplexe rechtliche Frage, die sorgfältig anhand des konkreten Wortlauts und Kontexts geprüft werden muss. Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie dabei, die Vorwürfe einzuordnen und eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.